UVV / BGV-Prüfungen

Gewerbliche Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Fahrzeuge (BGV D 29) müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Ebenso sind Anbauten wie Ladekrane und Ladebordwände nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen.

Kontakt

Ing.-Büro Brunnenmeister
In Grammert 8
54427 Kell am See

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Mittwoch
09:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 18:00 Uhr
Außerdem Termine nach Vereinbarung

Wichtiger Hinweis
zu den Öffnungszeiten

Sehr geehrte Kunden,

 vom 24. August bis einschließlich 4. September 2026 bleibt die Prüfstelle wegen eines Seminars geschlossen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.