UVV / BGV-Prüfungen

Gewerbliche Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Fahrzeuge (BGV D 29) müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Ebenso sind Anbauten wie Ladekrane und Ladebordwände nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen.

Kontakt

Ing.-Büro Brunnenmeister
In Grammert 8
54427 Kell am See

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 18:00 Uhr
Außerdem Termine nach Vereinbarung